Wird die Dachpflicht für PV-Anlagen

eingeführt?


Eine bundesweite PV-Pflicht für Wohngebäude ist derzeit nicht in der Diskussion. Im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen heißt es: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Als mittelfristiges Ausbauziel für die Photovoltaik werden 200 GW bis 2030 genannt.

Während die Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten also so gut wie beschlossen ist, lässt die Formulierung "soll zur Regel werden" noch einigen Spielraum hinsichtlich der Solarpflicht für private Bauherren offen. Keine Erwähnung im Koalitionsvertrag findet hingegen die Nutzung der Photovoltaik auf Bestandsbauten, die den überwiegenden Teil der Gebäude in Deutschland ausmachen. Gerade bei Dachsanierungen könnte die Pflicht zu Solaranlagen eine Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik ermöglichen.

Einige Bundesländer sind da bereits ein Stück weiter. In Baden-Württemberg wird bereits in 2022 die Solardachpflicht für Neubauten eingeführt - ab 1. Januar für gewerbliche Bauten und größere Parkplätze, ab 1. Mai für Wohn-Neubauten. Ab 2023 kommt die Solarpflicht bei grundlegender Dachsanierung hinzu.

In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen werden ebenfalls 2022 die verpflichtende Nutzung der Photovoltaik einführen, in Nordrhein-Westfalen allerdings erst einmal nur für Parkplätze über 35 Stellplätze.

Für Bayern sieht der aktuelle Entwurf für die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude vor. Die Solardachpflicht soll für Gewerbe- und Industriebauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern ab Juli 2022 greifen und für alle sonstigen Nicht-Wohngebäude ab Januar 2023.

Im Jahr 2023 werden Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nachziehen. Wann die geplante Solardachpflicht in Bremen kommt, ist momentan noch offen. In den übrigen Bundesländern befindet sich das Instrument in der Diskussion.

Auf kommunaler Ebene ist die Solarpflicht mancherorts schon umgesetzt: Tübingen, Waiblingen, Konstanz, Bonn, Gütersloh und andere Städte haben bereits eigene Regelungen eingeführt, häufig im Zusammenhang mit dem Verkauf städtischer Grundstücke.

Was tun, wenn die Solarpflicht nicht erfüllt werden kann?

Bisher erlauben die Regelungen zur Solardachpflicht immer Ausnahmen: Sofern der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zumutbar ist, soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage entfallen. Wie dies im Einzelnen nachzuweisen ist, hängt von den vor Ort gültigen Bestimmungen ab.

Solarpflicht hin oder her: Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist insbesondere für private Bauherren eine sinnvolle Mehrausgabe, die sich langfristig bezahlt macht. Zumindest teilweise lässt sie sich durch Förderungen und günstige Kredite finanzieren. Das gute Gewissen, etwas für den Klimaschutz getan zu haben, gibt es inklusive.

Fazit zur Solardachpflicht:

Derzeit ist die Solardachpflicht nur vereinzelt auf kommunaler Ebene eingeführt. In der nächsten Zeit sind in verschiedenen Bundesländern gesetzliche Regelungen dafür beschlossen oder geplant. Bundesweit hat die neue Regierungskoalition zumindest den Weg für eine Solarpflicht geebnet.

Momentan betrifft die PV-Pflicht vor allem gewerbliche und private Neubauten. Für Bestandsbauten wird sie in der Regel nur bei grundlegenden Dachsanierungen angewandt.

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