PV-Förderung


PV-Förderung - die optimale Förderung Ihre PV-Anlage

Um die Energiewende einzuleiten, startete die deutsche Regierung in den 1990er Jahren eine weitreichende Solarförderung. Je nach Standort und Investitionsvorhaben konnten Anlagenbauer mit großzügigen Förderungen und einer lukrativen Netzeinspeisevergütung rechnen. Obwohl diese in den letzten Jahren reduziert wurden, ist die Investition in eine Solaranlage weiterhin rentabel geblieben. Solaranlage.de gibt Ihnen einen Überblick über die derzeitige Förderlandschaft in Deutschland. Schwerpunkte der Darstellung sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die weiteren Fördermöglichkeiten durch KfW und Bafa.


Erzielbare Förderhöhe

Ähnlich wie die Gesamtkosten einer Solaranlage ist die Solarförderung nicht pauschal zu kalkulieren und von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. Dabei spielen der Ort der Installation sowie die Frage nach Kurzfristigkeit bzw. Langfristigkeit eine entscheidende Rolle. So erzielt eine Solaranlage über ihren Lebenszyklus ständig Erträge und deckt somit auf lange Sicht die Investitionskosten gänzlich. Nach einem Zeitraum von ca. 10 bis maximal 15 Jahren ist der Amortisationszeitpunkt erreicht und die Erträge, die Sie über Ihre Solaranlage erwirtschaften, werden zu Gewinn abzüglich der Betriebskosten.

Aufbau der Förderlandschaft

Die Förderlandschaft für Solaranlagen kann man grob in EU-Förderung, Förderung durch den Bund, Förderung der Länder und kommunale Förderung unterscheiden. Je nach Größe Ihres Vorhabens lohnt es sich, die entsprechenden Institutionen zu kontaktieren, um für Ihre Solaranlage die passende Solarförderung zu sichern.

Durch die Größe und die überlappenden Verantwortungsbereiche ist die Förderung auf der EU-Ebene komplex. Sie fokussiert hauptsächlich auf Nationen und größere Regionen und zielt zudem auf Großunternehmen in Form von Forschungsförderungen und Kooperationsmöglichkeiten mit dem Gesetzgeber ab. Es handelt sich hierbei um Fördermaßnahmen auf hoher politischer Ebene, welche daher für Großunternehmen sowie (regionale) Regierungen relevant sind. So informiert der Community Research and Development Information Service CORDIS über die Beschlüsse, die seitens der Europäischen Union (EU) die Förderung von nachhaltiger Technologie garantieren. Ebenso bietet die Nationale Kontaktstelle Energie NKE als Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und der nationalen Ebene Informationen zum Thema EU-Forschungsförderungen.

Die Bundesebene bietet für den Einzelverbraucher mehr Möglichkeiten der Solarförderung. So gibt es über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzliche Regelungen der Einspeisevergütung. Es handelt sich hier um eine Art Prämie an den Verbrauchers durch die Energiekonzerne, wenn er den selbst produzierten Solarstrom in das nationale Stromnetz einspeist. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bieten zusätzliche Fördermaßnahmen, die an gewisse Bedingungen gebunden sind. In den unteren Absätzen informieren wir Sie detailliert über diese Formen der Förderung.

Auf Länderebene sowie Kommunalebene existieren je nach Etat, Nachfrage und Sonnenintensität individuell konzipierte Programme. Auf Länderebene ist gemäß der föderalen Eigenheiten die Solarförderung unterschiedlich. Zum Beispiel bietet Hessen über die LBS Hessen-Thüringen einen Energiekredit. Brandenburg verfügt über Möglichkeiten des RENplus-Programms sowie des Programms Wohneigentum Modernisierung und Instandsetzung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Sie können sich bei ihrer Landesregierung über etwaige Förderungen informieren. Ebenso sind auf der Kommunalebene diese Förderungen noch stärker von den lokalen Begebenheiten und dem Haushaltsetat abhängig, wofür in der Regel das Umweltamt verantwortlich ist.

Einspeisevergütung durch das EEG

Durch das EEG verpflichtet der Gesetzgeber die Stromerzeuger, Solarstrom ungeachtet des Bedarfs vorrangig abzunehmen. Diese Solarförderung ist so gestaltet, dass für den eingespeisten Strom der Solaranlagen-Betreiber einen festgeschriebenen Vergütungssatz für einen Zeitraum von 20 Jahren bekommt. Die Photovoltaik-Novelle von Juni 2016 beinhaltet sowohl eine veränderte Vergütungshöhe als auch die Neugestaltung der Vergütungsklassen. Die derzeit geltenden Einspeisevergütungssätze für 2016 können Sie der Tabelle entnehmen.Ziel des EEG und der konsequenten Einspeisevergütung ist es, durch gezielte Anwendung regenerativer Energien die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Das EEG hat bisher bestimmt, inwiefern die Einspeisung von Solarstrom vergütet werden soll. Der neue Gesetzesentwurf hat die finanzielle Förderung von Eigenverbrauch gänzlich außer Kraft gesetzt. Je früher die Solaranlage in Betrieb genommen wurde, desto höher wird Ihre Vergütung ausfallen. In diesem Falle bleibt aber die Vergütung für den Produzenten für ganze 20 Jahre konstant.

Weitere Fördermöglichkeiten

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Mit dem aktuellen KfW Programm Erneuerbare Energien Standard (Programmnummer 270/274) fördert die KfW Investitionen unter anderem für Solaranlagen auch im Jahr 2016. Die Kfw Solarförderung wurde vom Bund in Auftrag gegeben, um das Risiko für Ihren Kredit abzuwägen. Vorteilhaft ist die Tatsache, dass der Kredit der KfW bei Bedarf in der Anfangszeit ungefähr 1-3 Jahre tilgungsfrei bleibt und innerhalb dieses Zeitraumes nur Zinsen zu zahlen sind. Die Gesamtlaufzeit beträgt 5, 10 oder 20 Jahre. Der Zinssatz ist von Ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) abhängig und beginnt ab 1,10 % effektiv pro Jahr. Der Kredit wird in der Regel alle 3 Monate getilgt. Sondertilgungen sind möglich und ebenfalls mit der KfW abzusprechen.

Grundsätzlich können bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer) über den KfW-Kredit finanziert werden, was eine Eigenbeteiligung nicht voraussetzt. Der Maximalbetrag liegt bei 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Diese Summe kann in ganzen oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Abruffrist liegt bei 12 Monaten nach der Zusage für Ihren Kredit.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa): Das Bafa bietet mit seinem Basisförderung-Programm Unterstützung im Bereich der kombinierten Solarthermie mit Photovoltaik sowie anderer Erweiterungen von Solarkollektoranlagen.

Des Weiteren besteht die Bafa Förderung aus Zusatzförderungen, die insbesondere die Effizienz Ihrer Installation fördern sollen. Dafür ist eine fachmännische Beratung unumgänglich. Insbesondere Effizienz, die aus kombinierten Installationen hervorgeht, wird belohnt. Privatpersonen, Kommunen sowie kleine oder mittlere Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, können von dieser Form der Solaranlage-Förderung profitieren.

Solarförderung Fazit

Nutzen Sie Ihre Chance besser jetzt als später, da im Zuge der Wirtschaftskrise die staatliche Solarförderung immer weiter zurückgenommen wird. Die umfassenden Förderungen Ihrer Solaranlage durch Staat und den Privatsektor sind keine Selbstverständlichkeit und sprechen für die Vorteile einer Photovoltaikanlage zum jetzigen Zeitpunkt, insbesondere in Deutschland. Ihr Gewinn ist von dem richtigen Angebot und der passenden Anlage abhängig und richtet sich nach der fachmännischen technischen Realisierung in Verbindung mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Förderungsmöglichkeiten.

Zudem ist im Zuge immer höher steigender Stromkosten die Solaranlage eine nachhaltige Alternative zur Abhängigkeit von externen Stromanbietern. Es gibt kaum eine umweltschonendere Energiequelle als eine Photovoltaikanlage, welche mit dem richtigen Angebot niedrige Fix- und Betriebskosten aufweist. Solange Sie bei der Suche nach Fördermöglichkeiten auf Fördergebiet und Ihre Förderberechtigung achten, steht Ihrem nachhaltigen Gewinn nichts mehr im Wege.

Zusammenfassung:

- Förderlandschaft für Solaranlagen ist vielfältig

- EEG-Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert

- KfW und Bafa bieten weitere Fördermöglichkeiten

- Photovoltaikanlagen werden noch gefördert

- Förderung zum Kauf einer Solaranlage nutzen

Solar-Förderung 2022: Diese Entlastungen und Zuschüsse für die PV-Anlage gibt's

Die Situation am Energiemarkt wird immer angespannter, die Kosten steigen und steigen. Viele Hausbesitzer suchen jetzt nach Alternativen zur Energieversorgung und werden bei PV-Anlagen fürs eigene Dach oder den Balkon oder Garten fündig. Photovoltaik ist teuer, aber es gibt eine Reihe von Entlastungen über Zuschüsse, die auch 2022 noch gelten. EFAHRER.com zeigt, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie Sie sich am einfachsten über die für Sie passende Förderung informieren können.

Welche Solar-Anlage es auch werden soll, es gibt Förderungen, die Sie für Ihr Projekt auf jeden Fall nutzen können. Doch viele europäische Unternehmen und Privatleute versuchen derzeit, schnellstmöglich Solaranlagen zu installieren, um exorbitante Energiekosten zu vermeiden. Seit Russland seinen Angriff auf die benachbarte Ukraine begann, scheinen sich die Gas- und Strompreise in einer nicht enden wollenden Aufwärtsspirale zu befinden.

Der Ansturm auf Hersteller und Solarteure wächst von Monat zu Monat. Die Ihnen zustehenden Förderungen dazu erhalten, hört sich im ersten Augenblick nach viel Bürokratie an. Doch durch das Ausschöpfen aller Möglichkeiten lässt sich der Preis für eine Anlage erheblich reduzieren. Wir sagen Ihnen, mit welchen Zuschüssen und Vergütungen Sie aktuell rechnen können.

Generelle Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen und Zubehör

Aktuell gibt es gleiche mehrere Möglichkeiten für Förderungen. Sowohl Bund, Länder als auch Kommunen gewähren aktuell Zuschüsse für PV-Projekte. In der Regel werden im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme nicht nur PV-Anlagen selbst bezuschusst, sondern auch die Anschaffung von Stromspeichern und Wallboxen gefördert.

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Generell gilt: Sie sollte bestenfalls schon im Vorfeld einer Bestellung einen Antrag auf Förderung oder Zuschuss stellen, möglichst schon, wenn Ihnen die Planung oder ein Kostenvoranschlag für das jeweilige Projekt vorliegt. Um alle Möglichkeiten abzuwägen, sollten Sie sich bei schon vor der Planung oder spätestens während dessen über die folgenden Fördermöglichkeiten informieren:

1.) Einspeisevergütung

2.) Regionale Förderprogramme

3.) Zinsgünstige Kredite

4.) Neuerungen durch Osterpaket

Wir stellen Ihnen diese verschiedenen Förderangebote im Folgenden etwas genauer vor und sagen Ihnen, was sich durch das Osterpaket der Bundesregierung in Kürze ändern wird.

1.) Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Schon seit 2002 gibt es die Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betreiber von PV-Anlagen bekommen nach der Installation ihrer PV-Anlage 20 Jahre lang einen festen Vergütungssatz für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die sogenannte Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren allerdings immer weiter gesunken. Dabei ist mit dem Osterpaket, das aktuell beraten und verabschiedet wird, eine neue Regelung der Einspeisevergütung vorgesehen. Siehe weiter unten unter 4.) Neuerungen durch Osterpaket.

Dieser Einspeisevergütung gilt aktuell noch:

Größe der PV-Anlage                 Höhe der EEG-Einspeisevergütung

weniger als 10 kWp                     6,83 Cent pro kWh

zwischen 10 und 40 kWp            6,63 Cent pro kWh

größer als 40 kWp                       5,19 Cent pro kWh

Die Einspeisevergütung allein reicht mit diesen Beträgen längst nicht mehr, um eine PV-Anlage rentabel zu machen. Es ist vielmehr vorteilhaft, den Großteil des selbst erzeugten Stroms auch selbst im Haushalt zu verbrauchen. Denn damit sparen sie bares Geld. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde selbst erzeugter Strom kostet, je nach Anlage, Leistung und vorhandenem Zubehör, ab 8 bis etwa 15 Eurocent.

Eine Kilowattstunde vom Netzbetreiber kostet aktuell schon fast 40 Eurocent. Das ist im schlechtesten Fall fast fünfmal mehr! Ergo: Am wirtschaftlichsten arbeitet Ihre Solaranlage dann, wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben und so wenig Strom wie möglich vom Netzbetreiber beziehen. Ist dann immer noch Energie übrig, lässt sich diese sogar noch mittels Einspeisevergütung zumindest zum kleinen Teil vergüten.

2.) Fördermöglichkeiten auf regionaler Ebene

Immer mehr Städte, Gemeinden und Kommunen legen zwischenzeitlich ebenfalls Förderprogramme auf. Dabei werden oft auch Zusatz-Technologien wie Batteriespeicher oder Wallboxen gefördert. Das gilt übrigens auch für sogenannte Balkon- oder Stecker-Kraftwerke, mit denen sie auch als Mieter ihren eigenen Solarstrom produzieren können.

Viele Städte, Gemeinden und Kommunen bezuschussen diese ebenfalls. EFAHRER.com zeigt Ihnen hier an konkreten Beispielen, wo Sie Förderungen für Ihr Balkonkraftwerk ergattern und klärt auf, was Sie über selbst auf dem Balkon produzierten Solar-Energie wissen müssen.

Allerdings sind solche Förderprogramme, egal ob für die PV-Anlage auf dem Dach, dem Balkon oder aber für Zusatz-Technologien meist gedeckelt. Das heißt, sie laufen nur so lange, bis das dafür zur Verfügung stehende Kapital erschöpft ist. Dabei sollten Sie auch daran denken, dass für die unterschiedlichen Programme zur Förderung jeweils auch unterschiedliche Bedingungen gelten, über die Sie sich vorab informieren sollten.

Faustregel: Förderungen möglichst schnell beantragen!

Auch hier gilt also: Wer schnell ist, hat oft die Nase vorn. Wir empfehlen auch hier schon vor einer konkreten Bestellung oder Auftragsvergabe alle möglichen Förderprogramme in der Region zu überprüfen und möglichst schnell Kontakt mit der zuständigen Stelle aufzunehmen beziehungsweise den konkreten Ansprechpartner für Ihr Vorhaben herauszufinden.

Sie wollen genau wissen, welche verschiedenen Möglichkeiten der Förderung es für Ihr Vorhaben gibt? Alle Förderprogramme von Bund, Ländern und der EU sind in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums hinterlegt. Welche Fördermöglichkeiten es speziell für Ihre Region zusätzlich gibt, können Sie direkt bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung in Erfahrung bringen. Auch ein Blick auf die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde kann hier schon für Klarheit sorgen.

3.) PV-Vorhaben mit zinsgünstigem Kredit finanzieren

Sie haben selbst nicht sofort das Kapital für eine Solar-Anlage zu Verfügung? Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet über den "Erneuerbare Energien-Standard" einen zinsgünstigen Kredit für aktuell knapp 2 Prozent Zinsen diesen Zweck. Mit diesem Darlehn lässt sich neben der eigentlichen Anlage auch ein Stromspeicher günstig finanzieren. Auch die Kosten für Planung und Umsetzung des PV-Vorhabens können hier berücksichtigt werden. Das "Erneuerbare Energien-Premium" Paket ist auch für größere Projekte bis 25 Millionen Euro Volumen für knapp über 2 Prozent Zinsen nutzbar.

Allerdings müssen damit förderfähige Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss die PV-Anlage den Anforderungen genügen, die im EEG festgeschrieben sind. Wenn dies gegeben ist, kann die Höhe des Darlehens bis zu 100 Prozent der Investitionskosten Ihrer PV-Anlage decken.

4.) Neuerungen durch Osterpaket

Im Januar hatte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck Reformen für das Erneuerbare Energien Gesetz angekündigt, die in Form eines "Oster- und Sommerpaketes" für das zweite Quartal des aktuellen Jahres geplant sind. Das Reformpaket umfasst unter anderem auch Neuerungen für PV-Anlagen. Darin ist eine "Entbürokratisierung des Eigenverbrauchs" vorgesehen: Bis 6 Megawatt sollen Bürgersolarparks nicht mehr ausschreibungspflichtig sein. Vergütungen für Volleinspeiser sollen in Zukunft höher ausfallen. Umlagen für den Eigenverbrauch fallen jedoch weg.

Dabei soll die Vergütung so hoch ausfallen, dass PV-Anlagen auch für Volleinspeiser wieder rentabel werden. Gleichzeitig sollen künftig aber auch Umlagen für Eigenverbrauch und Direktlieferungen wegfallen. So sollen KWKG- und Offshore-Umlagen künftig nur noch bei der Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben werden. Umlagen auf Eigenverbrauch und Direktlieferungen fallen ersatzlos weg, was sehr interessant für Eigenverbraucher von selbst erzeugter Energie ist. Ferner ist geplant, Wärmepumpen von den Umlagen auszunehmen.

Diese Einspeisevergütungen sollen nach Inkrafttreten des Osterpaketes gelten:

Größe der PV-Anlage    Höhe der EEG-Einspeisevergütung

bis 10 kWp                       12,5 Cent pro kWh

bis 100 kWp                    10,3 Cent pro kWh

bis 400 kWp                    8,5 Cent pro kWh

Die neuen Sätze sollen nach dem Willen der Politik noch im Laufe dieses Jahres greifen sowie rückwirkend angewendet werden können, um ein Abwarten bei Investitionen in neue Photovoltaik-Anlagen zu verhindern, heißt es. Strittig ist allerdings noch, ob die höheren Einspeisevergütungen auch im vollen Umfang für rein private PV-Besitzer gelten werden.

Fazit: Wer lange wartet, riskiert lange Lieferzeiten

Die Vielzahl an Fördermöglichkeiten ist auf den ersten Blick recht verwirrend, die damit verbundene Bürokratie abschreckend. Aber eines steht fest: Mit bis zu 12,5 Cent pro Kilowattstunde an Einspeisevergütung werden sich schlagartig auch ungünstige Dachflächen für den PV-Ausbau lohnen.

Habecks Osterpaket wird deshalb mit Sicherheit zu einem massiven Boom bei den privaten Solaranlagen führen. Dabei gibt es schon heute teils lange Lieferfristen bei PV-Modulen. Wer jetzt über eine Solaranlage nachdenkt, sollte das als Alarmsignal nehmen und sofort an die Umsetzung gehen und sich schnellstens über mögliche Förderungen informieren und diese auch rasch beantragen.

Stand Januar 2022


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